AGB
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- & Zahlungsbedingung
1. Die
nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Angebote, Aufträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sollte sich eine Bedingung als
unwirksam erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon
unberührt.
2. Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Für alle unsere Lieferungen gilt Versand ab Werk. Geliefert wird grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
4.
Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Besteller oder seinen
Beauftragten auf eventuelle Transportschäden zu untersuchen. Äußerlich
sichtbare Schäden sind sofort beim Frachtführer geltend zu machen.
5.
Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder
sonstige unvorhergesehene und durch uns nicht zu verantwortende
Ereignisse sind Schadenersatzansprüche, auch nach § 326 BGB,
ausgeschlossen. Der Besteller hat jedoch einen Anspruch auf
Schadenersatz, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
6.
Mängelrügen wegen unvollständiger, unrichtiger oder nicht
funktionierender Waren müssen spätestens 3 Tage nach Erhalt schriftlich
bei uns eingehen. Fehlerhafte Artikel sind auf Wunsch an uns
zurückzusenden. Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung in einer
dem Artikel angemessenen Produktionszeit vor.
7. Wenn wir nicht
zur Rücknahme verpflichtet sind, nehmen wir gelieferte Ware nur zurück,
wenn dies vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung
sich in einwandfreiem Zustand befinden und die Rücklieferung frachtfrei
erfolgt. Ware, die mit einem Werbeaufdruck versehen ist, kann
grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Unfreie Rücksendungen werden
von uns nicht angenommen. Wir behalten uns die Berechnung einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Nettowertes vor.
8. Wir
behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bereits
entstandenen offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dieser
Eigentumsvorbehalt bleibt auch von der Weiterveräußerung der Ware von
unserem Besteller unangetastet.
9. Unsere Rechnungen sind, soweit
keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart und schriftlich
bestätigt wurden, 10 Tage nach Erhalt der Waren ohne Abzug fällig. Bei
Neukunden, schlechter Kreditauskunft, oder einem Auftragswert, der EUR
10.000,00 übersteigt, behalten wir uns vor, bis zu 50% des
Nettoauftragswertes als Vorauszahlung zu fordern.
10. Kommt der
Besteller mit der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die
die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, werden sämtliche
Forderungen sofort fällig. Noch ausstehende Leistungen werden dann nur
gegen Vorauszahlung ausgeführt. Ferner sind wir dann berechtigt, unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass damit
von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht
wird. Die Geltendmachung etwaiger Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei
denn diese Ansprüche sind rechtskräftig anerkannt und festgelegt.
11.
Muster können nur gegen Berechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht
besteht nicht, jedoch besteht die Möglichkeit Musterrechnungen mit einem
aus der Musterlieferung resultierenden Auftrag zu verechnen.
12.
Bei Präge- und Druckaufträgen behalten wir uns eine Mehr- oder
Minderlieferung von 10% vor. Zur Berechnung gelangt jeweils die
tatsächlich gelieferte Menge. Gewünschte Druckfarben kommen nur auf
weißem Untergrund fast farbgetreu zur Geltung. Wenn auf farbigem Grund
keine weiße Druckfarbe unterlegt wird, sind Reklamationen wegen
Farbabweichungen ausgeschlossen. Untergrundmaterialien verschiedener Art
verändern die Druckfarbe. Ein weißer Untergrund ist daher notwendig,
ansonsten sind Reklamationen wegen Farbabweichungen ausgeschlossen. Die
Passergenauigkeit, Sauberkeit und Haltbarkeit des Druckes kann nicht in
jedem Fall gewährleistet werden, da verschiedene Gründe
(unterschiedliche Materialien, Ausrüstungen, statische Aufladungen,
Fett, Staub, verschiedene Qualitäten, etc.) Einfluss darauf haben
können.
13. Bei Lohndruckarbeiten muss Ihre Ware frei Haus
geliefert werden. Wir bestätigen den Empfang, aber nicht die Stückzahl.
Druckausschuss bzw. Fehldrucke gehen zu Ihren Lasten.
14. Erfüllungort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Lingen (Ems).